Die Sportbetriebsferien sind vom Montag, den 23.12.2024 bis Sonntag, den 5.01.2025


ab dem 08.01.2022 tritt in Frankfurt eine neue Corona Verordnung in Kraft.
Da die Inzidenz in Frankfurt auf über 350 gestiegen ist, gilt ab dem 08.01.2022 die sogenannte Hotspot Regelung.

In gedeckten Sportstätten dürfen nur geimpfte und genesene Personen mit einem zusätzlichen Testnachweis (kein Selbsttest) eingelassen werden (2G-Plus-Regelung). Der Test kann somit ein Schnelltest/Bürgertest (maximal 24 Stunden alt) oder ein PCR Test (maximal 48 Stunden alt) sein.

Hinweis: Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, wenn Zugangsregeln nach 2G-Plus gelten.

Außerdem gilt weiterhin im ganzen Gebäude Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung. Die Pflicht des Führens einer Anwesenheitsliste bleibt ebenfalls bestehen.
 
Ausnahmen von 2G/2G-Plus: Kinder und Jugendliche unter 18 mit Testheft, und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sowie (ehrenamtlich) Beschäftigte und wie oben schon beschrieben geboosterte Personen.
 
Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt ebenfalls die 2G-Plus-Regelung und die Begrenzung auf max. 250 Zuschauer/innen (inkl. Kinder und Jugendliche). Abstands- und Hygienekonzept und Maskenpflicht.
 
Es gilt weiterhin die Verpflichtung der Übungsleiter/innen, Abteilungsleiter/innen und Team Captains vor Beginn der Sportveranstaltung alle Teilnehmer auf Impf- und Testnachweise zu überprüfen. Können diese Nachweise nicht erbracht werden, sind die Teilnehmer durch die Übungsleiter/innen, Abteilungsleiter/innen und Team Captains des Hauses zu verweisen.
 
Die bereits veröffentlichten hessischen Verordnungen vom 28.12.2021 (https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen) behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Der Vorstand


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